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Nur Basissatz beim 2. Kind |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Nur Basissatz beim 2. Kind |
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Nach der Geburt eines zweiten Kindes müssen sich Eltern in bestimmten Fällen mit dem Mindestsatz von 300 Euro beim Elterngeld zufriedengeben.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, nur die letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage für das zu zahlende Elterngeld zu nutzen — so wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.
Geklagt hatten zwei Frauen, die vor der Geburt ihres zweiten Kindes kaum noch Einkommen bezogen hatten, vorm ersten Kind aber gut verdienten.
Deshalb waren sie entsprechend niedrig eingestuft worden. Die beiden Frauen forderten die letzten zwölf Monate ihrer Arbeit als Berechnungsgrundlage.
Das habe das Amt zu Recht abgelehnt, urteilten die Richter.
Die Behörden hatten, als beide ein zweites Kind bekamen, nur den Basissatz beim Elterngeld in Höhe von 300 Euro zugrunde gelegt. Das Bundessozialgericht bestätigte das jetzt (Az.: B 10 EG 1/08 Rund).
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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09.08.2009 12:32 |
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