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Zum Ende der Seite springen Zuück in alten Beruf
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Georg Georg ist männlich
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Dabei seit: 10.03.2004
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Zuück in alten Beruf Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne Weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen.
Dies gelte auch, wenn eine mehrmonatige Einarbeitszeit erforderlich sei, urteilten die Richter (Az.: 5 U 124/07-11) des Saarländischen Oberlandesgerichts.
Die Klägerin war nach einem Sturz vom Fahrrad wegen der dabei erlittenen Verletzungen nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte jedoch eine Rentenzahlung mit der Begründung, die Klägerin könnte wieder in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte arbeiten.
Dem hielt die Frau entgegen, sie verfüge über keine Computer-Kenntnisse.

__________________
Gruß
Georg

Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.

21.06.2009 15:11 Georg ist offline E-Mail an Georg senden Homepage von Georg Beiträge von Georg suchen Nehmen Sie Georg in Ihre Freundesliste auf

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