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Zuück in alten Beruf |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne Weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen.
Dies gelte auch, wenn eine mehrmonatige Einarbeitszeit erforderlich sei, urteilten die Richter (Az.: 5 U 124/07-11) des Saarländischen Oberlandesgerichts.
Die Klägerin war nach einem Sturz vom Fahrrad wegen der dabei erlittenen Verletzungen nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte jedoch eine Rentenzahlung mit der Begründung, die Klägerin könnte wieder in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte arbeiten.
Dem hielt die Frau entgegen, sie verfüge über keine Computer-Kenntnisse.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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21.06.2009 15:11 |
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