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Wann Krankentagegeld?? |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Der Anspruch auf Krankentagegeld setzt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit voraus.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Sofern der Versicherte auch nur teilweise in der Lage ist, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, muss die Versicherung nach dem Richterspruch keinen Cent mehr zahlen (Az.: Urteil vom 24.10.2008 —10 U 230/07).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Pharmareferentin gegen ihre Krankentagegeldversicherung ab.
Die Frau war über längere Zeit krankgeschrieben. Während dieser Zeit erhielt sie Krankentagegeld.
Nachdem eine auf Veranlassung der Versicherung vorgenommene Nachuntersuchung eine teilweise Arbeitsfähigkeit ergeben hatte, lehnte die Versicherung weitere Zahlungen unter Berufung auf die einschlägigen Vertragsbedingungen ab.
Die Klägerin war der Auffassung, die Regelungen seien rechtswidrig und nichtig.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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10.05.2009 11:31 |
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