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Zum Ende der Seite springen Alter schützt vor Kündigung nicht
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Georg Georg ist männlich
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Alter schützt vor Kündigung nicht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Berücksichtigung des Lebensalters bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zulässig.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.
Insbesondere stellt dieses Auswahlkriterium nach Meinung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dar, da es sich nicht um eine Altersdiskriminierung handele (Urteil vom 11.12.2008 — 10 Sa 383/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines 57-jährigen Druckhelfers ab.
Der Arbeitgeber hatte mehreren Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen gekündigt. Bei der Auswahl der Mitarbeiter orientierte sich der Arbeitgeber an verschiedenen Kriterien wie dem Lebensalter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an Unterhaltspflichten, für die jeweils Punkte vergeben wurden.

__________________
Gruß
Georg

Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.

10.05.2009 11:29 Georg ist offline E-Mail an Georg senden Homepage von Georg Beiträge von Georg suchen Nehmen Sie Georg in Ihre Freundesliste auf

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