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Alter schützt vor Kündigung nicht |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
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Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Alter schützt vor Kündigung nicht |
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Die Berücksichtigung des Lebensalters bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zulässig.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.
Insbesondere stellt dieses Auswahlkriterium nach Meinung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dar, da es sich nicht um eine Altersdiskriminierung handele (Urteil vom 11.12.2008 — 10 Sa 383/08).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines 57-jährigen Druckhelfers ab.
Der Arbeitgeber hatte mehreren Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen gekündigt. Bei der Auswahl der Mitarbeiter orientierte sich der Arbeitgeber an verschiedenen Kriterien wie dem Lebensalter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an Unterhaltspflichten, für die jeweils Punkte vergeben wurden.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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10.05.2009 11:29 |
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