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Lebensversicherung kürzt kein Hartz |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Lebensversicherung kürzt kein Hartz |
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Die Überschussbeteiligung aus einer Kapitallebensversicherung darf Hartz-IVEmpfängern innerhalb der Freibeträge nicht als Einkommen angerechnet werden.
Das hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden und am Donnerstag bekannt gegeben. Die arbeitslosen Kläger hatten argumentiert, die 9.500 Euro Überschuss seien geschütztes Vermögen, weil sie vor der Arbeitslosigkeit erworben wurden, der Alterssicherung dienten und die Freibeträge nicht überschreiten.
Das Sozialgericht gab ihnen recht und verurteilte den Staat zur Zahlung von Arbeitslosengeld II (Az.: S 7 (44) AS 195/06).
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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05.04.2009 20:12 |
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