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Umschulung betriebsbedingt |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Umschulung betriebsbedingt |
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Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, Mitarbeitern vor einer möglichen betriebsbedingten Kündigung einen anderen Arbeitsplatz anzubieten und notfalls auch eine Umschulungsmaßnahme zu übernehmen.
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage eines Bankkaufmannes statt und erklärten die Kündigung des Arbeitnehmers für unwirksam (Az.: 17 Ca 1920/07).
Die Bank hatte die Kündigung des im Wertpapiergeschäft tätigen Mitarbeiters mit der Verlagerung der Abteilung aus Frankfurt begründet. Gleichzeitig lehnte sie es ab, den Angestellten auf einer anderen freien Stelle zu beschäftigen.
Dafür seien die Qualifikationen des Mitarbeiters unzureichend, war der Standpunkt der Bank.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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03.10.2008 09:54 |
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