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Später Lohn — kein Geld |
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Georg
Admin
    

Dabei seit: 10.03.2004
Beiträge: 12.026
Herkunft: Bottrop geworben durch: Karrlchen
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Wer seinen Letzten Arbeitslohn erst im Folgemonat bekommt, muss womöglich auf die erste Zahlung des Arbeitslosengeldes II verzichten.
Das Bundessozialgericht hat das sogenannte Zuflussprinzip für Hartz-IV Zahlungen bestätigt.
Damit gilt zur Berechnung der Hilfe das Geld, das im fraglichen Monat auf dem Konto eingeht — selbst wenn es schon vorher verdient ist oder es sich um Rückzahlungen oder Erstattungen handelt (Az.: B 14A5 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).
Geklagt hatten ein Mann aus Unna (Nordrhein-Westfalen) und eine Frau aus München, die im ersten Monat ihrer Arbeitslosigkeit keine Hartz-IV-Hilfe bekommen hatten.
Die Arbeitsagenturen verwiesen darauf, dass noch verfügbares Einkommen auf dem Konto eingegangen sei, und wollten erst vom Folgemonat an zahlen.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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03.10.2008 09:53 |
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deirdre

VIP-User

Dabei seit: 08.07.2008
Beiträge: 393
geworben durch: Karrlchen
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DAMIT hab ich kein Problem.
ABER ... dann sollten die Agenturen auch zahlen, wenn ich z.B. zum 1. Mai eine Stelle bekomme und erst am 31. Mai das Gehalt.
Sonst muss man den Mai mit Luft und Liebe überbrücken.
Immerhin zahlen die Ämter zum 1. und nicht zum letzten eines Monats. Ganz im Gegensatz dazu, wie es bei den Gehältern allgemein üblich ist.
Hoffentlich wurde ich jetzt verstanden.
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03.10.2008 10:10 |
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