Dabei seit: 10.10.2006
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Kündigung
Ich hoffe mir kann jemand von euch sagen ob eine Kündigung auch rechtskräftig ist wenn man sie im Briefkasten hatte troz das sie per Kurier gekommen ist und ich nicht dafür unterschrieben haben ?
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Huhu Marcel,
im Moment weiß ich nicht so recht, wie du das meinst.
Hast du ein Kündigungsschreiben erhalten? Du bist doch krank. Wenn du eine Krankmeldung eingereicht hast, kann man dir eigentlich derzeit nicht so einfach kündigen, aber ich kenne natürlich deinen Vertrag nicht.
Eva
Dabei seit: 19.09.2004
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maxe,
sound,
marcel ist in der probezeit und da wird eine krankmeldung nicht viel helfen.
sie werden sagen... er passt nicht ins team oder sonst einen grund finden.
die sind schnell und massig konsequent... und gemein.
man sucht sich seine krankzeiten ja nicht aus!
wie das mit dem kurier und dem unterschreiben ist, weiß ich nicht.
keine ahnung, ob das dann gültig ist.
grüße von der
__________________
mein motto?das sag ich dir jetzt!pass auf deine wünsche auf... sie könnten in erfüllung gehen!liebe grüße von der piratin
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Wenn Du in der Probezeit bist, kann man Dir ohne Angaben von Gründen kündigen (umgekehrt genauso). Also selbst wenn die Kündigung jetzt vielleicht nicht gültig wäre, weil Du den Erhalt nicht quittiert hast (weiß ich aber nicht), dann werden sie Dir eben einfach noch mal auf korrektem Weg kündigen. Da hast Du wohl nicht viel zu hoffen.
__________________
Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die heit´ren Stunden nur
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Themenstarter
Ja bin in der Probezeit, Fristgerechte Kündigung von 14 Tagen.
Alles scheisse würde ich nähmlich zur arbeit gehen so wie es mir geht
würden die mich auch nachhause schicken weil es keinen Sinn macht
und da die mich ja einfach raus schmeissen dürfen ohne Begründung.
Als wenn ich mir das selber ausgesucht hätte.
Wenn diese kündigung nicht Rechtskräftig ist weil sie nur in der Post lag und ich nicht unterschrieben habe, dann kann ich das noch ne wneig raus zögern bis die neue da ist auch wenn es nur ein paar Tage sind.
Ich bin so sauer auf die.
Was mich noch ne wenig mehr besorgt ist das noch Zwei Leute aus meiner Gruppe krank sind/waren und ich habe keine Ahnung ob ich die vieleicht angesteckt habe
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In meinen Augen ist die Kündigung rechtkräftig.
Erstens bist du in der Probezeit... da kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden und zum zweiten gilt sie laut BGB als zugestellt, wenn sie im Briefkasten ist, sie muss nicht quittiert werden. (soweit ich mich erinnere)
Dabei seit: 22.10.2006
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Ich war erst auf nem Personalseminar und lt dem ist die Kündigung rechtskräftig.
Wobei der AG nachweisen muss, das du das Schreiben bekommen hast, sprich Zeugen braucht, das in diesem Umschlag die Kündigung war
das einzige, wo ich mir unsicher bin ist, ob auch in der Probezeit das Kündigungsschreiben, die Stellungnahme vom BR und ein Schreiben, das die Person die die Kündigung unterschrieben hat berechtigt ist dies zu tun, dabei sein muss *grübel*
tut mir echt Leid sound.
__________________
Komm schließ die Augen, glaube mir
Wir werden fliegen über`s Meer
...
by In Extremo
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@Soundfever,
die User hier haben alles geschrieben.
So ist das Leben, nicht einfach....
Schade.
__________________ Gruß
Georg
Wenn alles danebengeht, so wie es manchmal geschieht,
wenn der Weg, den Du gehst, immer beschwerlicher wird,
dann stelle dich dem Kampf, wo er am härtesten ist.
Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
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auweia
Tut mir leid mit der Kündigung...
Die anderen User haben schon alles wichtige gesagt,
und so eine große Firma wird wissen, ob sie Kündigungen per Post versenden kann.
Ist auf dem Umschlag denn eine Briefmarke oder ähnliches?
Kann nämlich gut sein, dass die per Kurier solche Post verteilen lassen...
Auch wenn du (wie wir ja hier alle wissen) wirklich dolle krank bist,
ist es für einen AG leider nicht tragbar, wenn AN in der Anfangsphase (Probezeit) gleich lange Krankschriften bringen.
Das Problem hatten wir ja auch in unserem Verein, als ein Angestellter sich nach 14 Tagen bereits das erste Mal krank gemeldet hat.
Du wirst sicher wieder was Neues finden,
ich drück dir da mal ganz doll die Daumen, Kopf hoch,
und jetzt erhol dich erstmal von deiner Erkältung, damit du bald wieder fit bist und zu neuen Taten schreiten kannst.
__________________ Mausi, dank dir bin ich wieder ich, und dafür lieb ich dich!!!
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Hi !
Hmmmm, seid ihr sicher ?
Wie will der Arbeitgeber nachweisen, das der Brief zugestellt wurde ?
Wenn ich sage, ich hatte definitiv keine im Briefkasten (jetzt mal unabhängig obs stimmt oder nicht) dann dürfte es schwierig werden, das Gegenteil zu beweisen.
Selbst eine eidesstattliche Versicherung des Zustellers wäre hinfällig, da mir ja auch jemand meine Post gestohlen haben könnte - wie es bei einem Einschreiben nicht ginge.
Allerdings bin ich rechtlich dazu nicht ganz auf der Höhe, da müsste man sich mal schlaumachen.
Chris
__________________
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Christian hat nicht ganz unrecht.
Ich habe ja hier das Betriebsverfassungsgesetz liegen.
Wichtig für die Frage, wann die Kündigung ausgesprochen wurde, ist der Empfang des Kündigungsschreibens durch den Arbeitnehmer.
Die Zustellungsart - etwa per Einschreiben, normaler Post oder Kurier - ist für die Gültigkeit einer Kündigung unerheblich.
Der Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch).
__________________ Gruß
Georg
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Wenn es am allerschlimmsten steht, dann gib nicht auf.
Dabei seit: 10.03.2004
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noch etwas.
Da die Kündigung der Schriftform bedarf, ist die formgerechte und beweisbare Mitteilung der Kündigung durch den Arbeitgeber Voraussetzung für deren Wirksamkeit.
__________________ Gruß
Georg
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Dabei seit: 28.12.2004
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Zitat:
Original von Christian
Hi !
Hmmmm, seid ihr sicher ?
Wie will der Arbeitgeber nachweisen, das der Brief zugestellt wurde ?
Wenn ich sage, ich hatte definitiv keine im Briefkasten (jetzt mal unabhängig obs stimmt oder nicht) dann dürfte es schwierig werden, das Gegenteil zu beweisen.
Selbst eine eidesstattliche Versicherung des Zustellers wäre hinfällig, da mir ja auch jemand meine Post gestohlen haben könnte - wie es bei einem Einschreiben nicht ginge.
Allerdings bin ich rechtlich dazu nicht ganz auf der Höhe, da müsste man sich mal schlaumachen.
Chris
Nach dem was ich in der Ausbildung gelernt habe ist es völlig egal wer die Post aus dem Kasten nimmt.
Man kann/muss davon ausgehen, dass das der Briefempfänger ist.
Und wenn jemand die Post klaut ist das ein Problem des Empfängers, nicht des Versenders.
Erst recht wenn der Brief per Kurier "überbracht" wurde.
__________________ Einen lieben Gruß
Anita
Der liebe Gott wird es nicht richten.
Man muss schon selbst dran arbeiten.
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@Deirdre,
Der Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch).
das kannst Du dort nachlesen.
__________________ Gruß
Georg
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